Verkaufsoffene Sonntage in Baden-Würrtemberg
Vor einigen Jahren wurde das Verkaufsverbot an Sonntagen in ganz Deutschland gelockert und Ausnahmen zugelassen, die jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Seit 2007 gibt es in Baden-Württemberg ein neues Ladenschlussgesetz, das nicht nur die Öffnungszeiten an Werktagen regelt, sondern auch die Sonntagsregelung. Seit der Einführung des Gesetzes dürfen die Gemeinden und Städte pro Jahr drei verkaufsoffene Sonntage in Baden-Württemberg durchführen. Dabei gibt es allerdings einige Ausnahmen, denn das neue Gesetz nimmt einige Sonntage von dieser Regelung aus und lässt an einigen Sonntagen keine offenen Geschäfte in den Innenstädten zu. Zu diesen Ausnahmen gehören die Adventssonntage, der Pfingstsonntag, der Ostersonntage und die Weihnachtsfeiertage, falls einer von ihnen auf einen Sonntag fällt.
Abgesehen von diesen Regelungen gilt das Verkaufsverbot an Sonntagen nicht für alle Geschäfte. Bäckereien dürfen beispielsweise an Sonntagen für eine gewisse Zeit geöffnet sein, ebenso Gärtnereien oder Geschäfte in Bahnhöfen, die Reisebedarf, Zeitschriften und andere Dinge verkaufen, die für Bahnreisende von Belang sind.
Die nächsten verkaufsoffenenen Sonntage
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